Reisende, die Südkorea besuchen möchten, müssen selbst sicherstellen, dass sie die richtigen Reisedokumente besitzen. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Reisedokumenten, wie sie uns derzeit bekannt sind.
Für eine Reise nach Südkorea benötigen Sie einen Reisepass. Dieser muss noch mindestens sechs Monate nach Rückkehr von der Reise gültig sein.
Visumfreie Einreise
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization)
Die Ausnahmeregelung für K-ETA wurde um ein Jahr verlängert. Bis zum 31. Dezember 2026 benötigen deutsche Staatsangehörige keine K-ETA mehr, um visumfrei nach Südkorea einzureisen. Weitere Informationen können auf der K-ETA Webseite eingesehen werden.
E-Arrival Card
Im Februar 2025 wurde ein elektronisches Formular (e-Arrival Card) zur Einreise in die Republik Korea eingeführt. Das elektronische Formular kann gebührenfrei innerhalb der drei Kalendertage vor der Einreise online eingereicht werden. Bis Ende 2025 kann alternativ bei Ankunft am Flughafen ein ausgedrucktes Einreiseformular ausgefüllt werden. Ausgenommen hiervon sind u.a. Inhaber von dauerhaften Aufenthaltstiteln (ARC) oder einer K-ETA Reisegenehmigung.
Nähere Informationen hierzu bietet die offizielle Webseite.
Q-Code
Bei der Einreise aus Ländern, in denen bestimmte ansteckende Krankheiten vorkommen, ist die Vorlage eines Q-Codes notwendig, der vor Reisebeginn auf der offiziellen Webseite beantragt werden sollte. Dies gilt auch bei reinen Transitaufenthalten in diesen Ländern. Deutschland zählt zu den „Quarantine Inspection Required Areas“. In diesem Fall ist die Vorlage eines Q-Code bei der Einreise aus Deutschland zwingend erforderlich, wenn Krankheitssymptome vorliegen. Weitere Informationen bietet die zuständige Behörde.
Nachweis der Elternschaft
Wenn ein Kind unter 18 Jahren mit einem Elternteil oder einem gesetzlichen Vormund reist, der nicht denselben Nachnamen trägt, können Hotels, Fluggesellschaften oder Grenzbehörden in Südkorea einen Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis und die Personensorge verlangen.
Hierfür sind folgende Dokumente erforderlich bzw. dringend empfohlen:
Internationale Geburtsurkunde mit Apostille: Dieses Dokument ist für die Verwendung im Ausland bestimmt und gibt die Namen beider Elternteile sowie des Kindes deutlich an. Die internationale Geburtsurkunde mit Apostille kann beim Standesamt des jeweiligen Wohnortes beantragt werden.
Reisevollmacht (Einverständniserklärung): Da Südkorea sehr strenge Kontrollen durchführt, wird dringend empfohlen, eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils (vorzugsweise in Englisch) inklusive einer Kopie dessen Reisepasses mitzuführen.
Bitte stellen Sie sicher, dass diese Dokumente während der gesamten Reise mitgeführt werden, damit die gesetzliche Vormundschaft und das Verwandtschaftsverhältnis bei Kontrollen problemlos nachgewiesen werden können.
Haftung
Wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass Sie selber für das korrekte und rechtzeitige Ausfüllen der benötigten Formulare und der gültigen Reisedokumente verantwortlich sind. Bitte kontrollieren Sie immer gut, ob die entsprechenden Daten und Informationen des erhaltenen Visums korrekt sind. Dimsum Reisen kann für die Folgen von falsch ausgefüllten Formularen und für unrichtige oder verspätet erteilte Visa nicht verantwortlich gemacht werden.
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