Dimsum Reisen: allgemeine Geschäftsbedingungen
Dimsum Reisen veranstaltet Privatreisen nach Asien
Stornierungen
Bei einer Stornierung sind von dem Reisenden folgende Beträge zu zahlen:
Bis zu 56 Tage vor Abreise:
20% der Reisesumme, mit einem Minimum von 250,- € pro Person.
56 bis 28 Tage vor Abreise:
50% der Reisesumme.
Stornierung ab dem 28. Tag (einschließlich) bis zum 14. Tag vor Reiseantritt:
75% der Reisesumme.
Stornierung ab dem 14. Tag (einschließlich) bis zum Tag der Abreise oder
später:
der volle Betrag.
Allgemeine Reisebedingungen
Die nachfolgenden
Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden
und Dimsum Reisen zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die
gesetzlichen Vorschriften der
§§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB
(Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Die
Reisebedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden
ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen geschlossen wurde.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
/ Verpflichtung für Mitreisende
1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro,
direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:
a) Grundlage
dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von
Dimsum Reisen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung
vorliegen.
b) Der
Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die
Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht
der Inhalt der Reisebestätigung von Dimsum Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so
liegt ein neues Angebot von Dimsum Reisen vor, an das er für die Dauer von zehn
Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, soweit Dimsum Reisen bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen
und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb
der Bindungsfrist von Dimsum Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung
oder Anzahlung erklärt.
d) Die
von Dimsum Reisen gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche
Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten,
die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer
1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages,
sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für
die Buchung, die mündlich,
telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt,
gilt:
a) Mit
der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Dimsum Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages
verbindlich an.
b) Der
Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch Dimsum Reisen zustande.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Dimsum Reisen dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem
dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung
unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen
Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende
nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1
Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit
beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei
Buchungen im elektronischen
Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den
Vertragsabschluss:
a) Dem
Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung
erläutert.
b) Dem
Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen
des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur
Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die
zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind
angegeben.
d) Soweit
der Vertragstext von Dimsum Reisen gespeichert wird, wird der Kunde darüber und
über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit
Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ oder
mit vergleichbarer Formulierung[1] bietet der Kunde Dimsum Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages
verbindlich an.
f) Dem
Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem
Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die
Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen
Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang
der Reisebestätigung dvon Dimsum Reisen beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften
Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons
"zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung
der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit
Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner
Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem
Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und
zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages
ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur
Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
1.4 Dimsum Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§
312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9
BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz
abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails,
über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und
Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen
Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h
BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der
Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen
der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers
geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung
2.1 Dimsum Reisen und
Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise
nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag
besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des
Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener[3] Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20%[4] des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 6 Wochen vor
Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das
Rücktrittsrecht von Dimsum Reisen aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht
mehr ausgeübt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl
Dimsum Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen
bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt
hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht,
so ist Dimsum Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis
5.5 zu belasten.
3. Änderungen von
Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und von Dimsum Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind Dimsum Reisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Dimsum Reisen ist verpflichtet,
den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder
Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu
informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung
von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags
geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Dimsum Reisen gleichzeitig
mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
· entweder die
Änderung anzunehmen
· oder
unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
· oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu
verlangen, wenn Dimsum Reisen eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von Dimsum Reisen zu reagieren
oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber Dimsum Reisen reagiert, dann kann er
entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen,
sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag
zurücktreten.
Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb
der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer,
verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.4. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Hatte Dimsum Reisen für die Durchführung der
geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere
Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu
erstatten.
4. Preisänderung nach Vertragsschluss
4.1 Dimsum Reisen behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss
einseitig zu erhöhen, wenn die
Erhöhung des
Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach
Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren
a) Erhöhung des
Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere
Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für
vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren,
oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden
Wechselkurse
ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert,
wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf
den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Dimsum Reisen den
Kunden umgehend auf einem
dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar und verständlich über die
Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung
der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie
den hier genannten Anforderungen
entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor
Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem
vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung
von Dimsum Reisen zur Preissenkung
nach 4.2 (b) wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises
vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und
soweit sich die in 4.1 (a) unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss
und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Dimsum
Reisen führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten
Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Dimsum Reisen zu erstatten. Dimsum
Reisen darf
von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen
Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen
nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 Dimsum Reisen behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den
Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt werden (z.B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen).
Dimsum Reisen hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar,
verständlich
und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen
Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 %
des Reisepreises, kann Dimsum Reisen sie nicht einseitig vornehmen. Dimsum
Reisen kann indes dem
Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er
innerhalb einer von Dimsum Reisen bestimmten Frist, die angemessen sein muss,
1.) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder 2.) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das
Angebot zu
einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet
werden. Kann Dimsum Reisen die Reise aus einem nach Vertragsschluss
eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen
Eigenschaften der Reiseleistungen
(Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben
des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2
dieser Ziffer 5 (d) entsprechend, d. h. Dimsum Reisen kann dem Kunden die
entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb
einer von Dimsum Reisen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, 1.) das
Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder 2.) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das
Angebot zu einer
solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
4.5 Dimsum Reisen kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder
sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer
anderen Pauschalreise
(Ersatzreise) anbieten, über die Dimsum Reisen den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB
zu informieren hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer von Dimsum Reisen nach 4.4 bestimmten Frist
gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2
und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit Dimsum Reisen infolge des Rücktritts
des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat
Dimsum Reisen unverzüglich,
auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten.
Ansprüche des
Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn
/ Rücktrittskosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor
Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber
Dimsum Reisen zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.2 Tritt
der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Dimsum
Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Dimsum Reisen eine
angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu
vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe
außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise
oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen;
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von
Dimsum Reisen unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten
vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3 Die Höhe der Entschädigung
bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von Dimsum Reisen ersparten
Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen erwirbt. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen des
Kunden durch Dimsum Reisen zu begründen.
5.4 Ist Dimsum Reisen infolge eines
Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung
zu leisten.
5.5 Das gesetzliche Recht des
Kunden gemäß § 651e BGB von Dimsum Reisen durch Mitteilung auf einem
dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die
vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall
rechtzeitig, wenn sie Dimsum Reisen 7 Tage vor Reisebeginn
zugeht.
6. Umbuchungen
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach
Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich
ist, weil Dimsum Reisen keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche
Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in
diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des
Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Dimsum Reisen ein Umbuchungsentgelt
erheben, das sich wie folgt bestimmt:
6.2 Bei
bestimmten individuellen Reiseleistungen (z.B. Hotels, Transfers, Flüge), die
über das Pauschalangebot von Dimsum Reisen hinaus gebucht werden sowie bei
Privatreisen gelten u.U. gesonderte Umbuchungsbedingungen, welche die
pauschalen Umbuchungsbedingungen aus 4.1. übersteigen und bis zu 100% der
entsprechenden Teilleistung betragen können. Sofern gesonderte Bedingungen
gelten, erhält der Reisegast diese vollständig ausgewiesen in seinem Angebot
und der Buchungsbestätigung. Bei Flügen sind die Konditionen und Tarife der
Fluggesellschaften maßgeblich.
6.3 Umbuchungswünsche
des Reisegastes, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den
Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt
nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.4 Bis
zum Reisebeginn ist der Reisegast berechtigt, eine Ersatzperson zu benennen.
Dimsum Reisen kann dem Eintritt dieser Person widersprechen, wenn die Person
den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder ihrer Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein
Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber Dimsum
Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsentgelte.
7. Nicht in Anspruch genommene
Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung von
Dimsum Reisen bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem
Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen
zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt
hätten. Dimsum Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch
die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Dimsum Reisen kann
den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Dimsum Reisen nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige
Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des
Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch
auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich
der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9.Mitwirkungspflichten des Reisenden
9.1 Reiseunterlagen
Der Kunde hat Dimsum Reisen oder
seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren,
wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht
innerhalb der von Dimsum Reisen mitgeteilten Frist erhält.
9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von
Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Soweit Dimsum Reiseninfolge einer schuldhaften Unterlassung der
Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder
Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n
BGB geltend machen
Der Reisende ist
verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Dimsum Reisen vor
Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Dimsum Reisen vor Ort nicht
vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel Dimsum
Reisen unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Dimsum Reisen zur Kenntnis zu
bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Dimsum Reisen bzw. seiner
Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende
kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise
gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
Der Vertreter von Dimsum
Reisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist
jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels
der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Dimsum Reisen zuvor eine
angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn
die Abhilfe von Dimsum Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe
notwendig ist.
9.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere
Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
(a) Der Reisende wird darauf
hingewiesen, dass Gepäckverlust,
-beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den
luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels
Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.
Fluggesellschaften und Dimsum Reisen können die Erstattungen aufgrund
internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht
ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7
Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der
Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Dimsum
Reisen, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler
anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die
Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu
erstatten.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von
Dimsum Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt
wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.2 Dimsum Reisen haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der
Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht
Bestandteil der Pauschalreise von Dimsum Reisen sind und getrennt ausgewählt
wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Dimsum Reisen haftet
jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten vpon Dimsum Reisen
ursächlich war .
11.Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über
Verbraucherstreitbeilegung
11.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2,
4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber
Dimsum Reisen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über Dimsum
Reisen erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht
war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
11.2 Dimsum Reisen weist für alle Reiseverträge, die
im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
12. Informationspflichten über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur
Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die
ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter
verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu
nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw.
werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als
ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter
den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen
Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich
über den Wechsel unterrichtet wird.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche
Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air...
13.Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften
13.1 Dimsum Reisen wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse
sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich
der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
unterrichten.
13.2 Der Kunde/Reisende ist
verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll-
und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten
des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht,
unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3 Dimsum Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Dimsum Reisen eigene
Pflichten verletzt hat.
16.Rechtswahl
und Berichtsstand
16.1 Dimsum Reisen wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse
sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich
der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen
vor Reiseantritt unterrichten.
16.2 Soweit bei Klagen des
Reisegastes gegen Dimsum Reisen im Ausland für die Haftung Dimsum Reisens dem
Grunde nach nicht niederländisches Recht angewendet wird, findet bezüglich der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprü-chen
des Reisegastes, ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
16.3 Der Reisegast kann Dimsum Reisen nur an dessen
Sitz verklagen.
16.4 Für Klagen durch Dimsum Reisen
gegen den Reisegast ist der Wohnsitz des Reise-gastes maßgebend. Für Klagen
gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz Dimsum Reisens vereinbart.
Über die ECC können Sie Ihre Klagen auf Deutsch an Dimsum Reisen richten:
www.eu-verbraucher.de.
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